Wer sich auf den Weg in den Traumurlaub macht, sollte auch an die Absicherung gegen unvorhergesehene Ereignisse denken. Reiseversicherungen bieten Schutz vor finanziellen Risiken, die von Krankheit über Unfall bis hin zum Verlust des Gepäcks reichen. Im Wesentlichen lassen sich vier wichtige Varianten der Reiseversicherung unterscheiden, die einzeln oder in flexiblen Kombinationen abgeschlossen werden können.
Die Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen für Auslandsreisen. Sie deckt die Behandlungskosten von Krankheiten, die akut während des Urlaubs entstehen. In der Regel gilt diese Versicherung für einen Gesamtzeitraum von bis zu acht Wochen innerhalb eines Kalenderjahres, wodurch sie auch für mehrere Reisen gültig ist. Die Gültigkeit ist üblicherweise weltweit gegeben.
Im Falle einer Erkrankung werden die Kosten für erforderliche medizinische Behandlungen und Medikamente im Nachhinein erstattet, falls die Behandlungskosten in Vorleistung selbst erbracht werden mussten. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Erkrankung akut im Urlaub aufgetreten ist und nicht in Folge einer bereits bestehenden Vorerkrankung behandelt wurde. Zusätzlich sind im Bedarfsfall der Rücktransport ins Heimatland sowie eine Überführung im Todesfall mit versichert.
Die Reise-Unfallversicherung
Die Leistungen der Reise-Unfallversicherung sind mit denen der Reise-Krankenversicherung vergleichbar. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch in der Art des versicherten Ereignisses: Bei der Unfallversicherung werden ausschließlich die Kosten für die Behandlung von Unfällen erstattet. Andere Behandlungskosten, wie beispielsweise die Behandlung von Zahnschmerzen oder einer Infektion, sind hier nicht enthalten.
Die Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung schützt vor den im Falle eines Nichtantritts einer Reise an den Veranstalter zu zahlenden Stornokosten. Bei den einzelnen Versicherern lassen sich die verschiedenen Gründe für eine Reisestornierung, wie beispielsweise unerwartete schwere Krankheit, unterschiedlich vertraglich regeln.
Voraussetzung für eine Erstattung ist immer, dass die Gründe für den Reiserücktritt nicht bereits vor Beginn des Versicherungsabschlusses bestanden haben. Von der Erstattung ausgeschlossen sind in der Regel Gründe, die im Reiseland selbst liegen, wie beispielsweise Krieg oder Naturkatastrophen.
Die Reisegepäckversicherung
Bei der Reisegepäckversicherung wird gegen den Verlust des Gepäcks durch Diebstahl versichert, vergleichbar mit einer Urlaubs-Hausratversicherung. Wichtig ist hierbei, dass der Verlust nicht durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sein darf (z. B. unbeaufsichtigtes Stehenlassen des Gepäcks im Freien). Die Versicherungshöhe orientiert sich in der Regel am Zeitwert des Gepäcks.
Flexible Kombinationsmöglichkeiten
Die vier genannten Versicherungen können jeweils einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Dabei ist es möglich, sowohl zwei, drei oder alle Bereiche miteinander zu kombinieren, um ein individuell zugeschnittenes Absicherungspaket zu erhalten.
Ein letzter Hinweis: Um beim Traumurlaub keine Abstriche machen zu müssen, kann auch eine Reisefinanzierung in Betracht gezogen werden, um die Reisekosten zu decken.